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Das Bundesamt für Justiz hat kürzlich publiziert, dass das totalrevidierte Schweizer Datenschutzgesetz am 1. September 2023 in Kraft treten wird. Das Datum des Inkrafttretens muss vom Bundesrat noch in einem Entscheid formell bestätigt werden, damit dieses endgültig feststeht. Zwar bringt das nun publizierte Datum für die Unternehmen, welche Personendaten bearbeiten etwas mehr Zeit für die Umsetzung, dennoch sind Unternehmen gut beraten spätestens jetzt mit den Umsetzungsarbeiten zu beginnen, insbesondere weil das revidierte Datenschutzgesetz keine Übergangsfristen vorsieht.
Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes am 1. September 2023
Ende September 2020 hat das Schweizer Parlament das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG) verabschiedet, welches nun gemäss dem Bundesamt für Justiz am 1. September 2023 in Kraft treten soll. Dieses Datum ist vom Bundesrat noch in einem Entscheid offiziell festzulegen, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat das publizierte Datum bestätigen wird. Das revDSG führt zu zahlreichen Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), be-hält aber weiterhin seine eigene Struktur und weicht auch in diversen anderen Punkten von der DSGVO ab. Die wichtigsten Änderungen sowie weitere Informationen zum revDSG finden Sie hier:
- Neues Schweizer Datenschutzrecht: wichtigste Regelungen der DSG-Revision im Überblick
- DSG-Revision: FAQ Teil 1
- DSG-Revision: FAQ Teil 2
- DSG Revision: Vergleich zum geltendem Recht und zur DSGVO (Tabelle)
- Stellungnahme des EDÖB zum revidierten Schweizer Datenschutzgesetz
- DSG-Revision: Bundesrat veröffentlicht Ausführungsvorschriften im Entwurf der VDSG
Obschon die Verordnung zum revDSG noch aussteht, ist nun die Zeit zu handeln
Die Verordnung zum revDSG wurde in der Vernehmlassung stark kritisiert. Darum wird die Verordnung zum revDSG zurzeit überarbeitet, sodass sie noch vor dem Datum des Inkrafttretens publiziert werden kann. Die diesbezüglichen Entwicklungen sollten von den betroffenen Unternehmen genau beobachtet werden. Da das revDSG keine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Verpflichtungen vorsieht, ist es nun an allen datenverarbeitenden Unternehmen die Zeit zu nutzen, um die neuen Verpflichtungen umzusetzen.
Weitere Informationen:
- MLL-News Themenseite: Revision DSG
- Webseite des Bundesamts für Justiz – Stärkung des Datenschutzes
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
- EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- MLL News vom 10.08.2021: «DSG-Revision: Bundesrat veröffentlicht Ausführungsvorschriften im Entwurf der VDSG»
- MLL News vom 14.06.2021: «Stellungnahme des EDÖB zum revidierten Schweizer Datenschutzgesetz»
- MLL News vom 19.10.2020: «Neues Schweizer Datenschutzrecht: wichtigste Regelungen der DSG-Revision im Überblick»
- Übersicht DSG Revision in Tabellenform
- MLL-News vom 15.06.2020: «DSG-Revision: FAQ Teil 1»
- MLL-News vom 04.08.2020: «DSG-Revision: FAQ Teil 2»