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Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV) per 1. Januar 2022


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Die BauAV regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausführung von Bauarbeiten. Um den Anforderungen an den Stand der Technik zu entsprechen, wurde die BauAV total revidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Insbesondere wurde der Verbesserung der Sicherheit auf der Baustelle ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Was ist der Anwendungsbereich der BauAV?

In sachlicher Hinsicht kommt die BauAV bei sämtlichen Bauarbeiten zur Anwendung. Sobald an einem Bau etwas erstellt, instandgesetzt, unterhalten oder abgebrochen wird, sind die Sicherheitsvorschriften der BauAV zu beachten. Dabei richtet sich die BauAV an sämtliche Personen, welche bezüglich Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle Weisungen erteilen können, Architekt, Bauherr, Unternehmer und Bauleiter.

Was ist neu?

Gegenüber den früheren Bestimmungen sind per 1. Januar 2022 namentlich folgende wesentliche Änderungen zu verzeichnen: Mit der Revision der BauAV muss neu vor Baubeginn ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellt werden, das aufzeigt, dass sämtliche erforderlichen Sicherheitsmassnahmen eingeplant wurden (Art. 4 der BauAV). Dies hat zur Folge, dass bei komplexen Bauvorhaben oft der Bauleiter inskünftig ein (relativ aufwändiges) übergeordnetes Konzept in Koordination mit allen Baubeteiligten ausarbeiten muss. Sofern die Schutzmassnahmen gemäss den neuen Vorgaben der BauAV nicht sorgfältig schriftlich festgehalten werden, sind die für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Verantwortlichen in einer ungünstigen Beweislage. Neu sind auch diverse erhöhte Schutzmassnahmen eingeführt worden, welche inskünftig eine Auswirkung auf die Baustellenorganisation haben werden (ausreichende Beleuchtung, erhöhte Sicherheitsvorgaben betreffend die Arbeiten am Gerüstbau, Erfordernis von Sicherheitsnetzten bei Arbeiten auf Dächern, diverse Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Prävention im Bereich Asbest). Die SUVA hat dazu ein detailliertes Merkblatt erstellt und ein FAQ veröffentlicht.

Die neue BauAV gilt – mangels Übergangsvorschriften – unmittelbar per 1. Januar 2022. Betroffen sind dabei auch Bauarbeiten, die vor dem Inkrafttreten der Revision begonnen wurden.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoss gegen die BauAV?

Die SUVA kann bei Verletzung der Vorschriften der BauAV eine Arbeitseinstellung verfügen, was wiederum Verspätungen auf der Baustelle zur Folge hat. Ferner kann ein Verstoss gegen die BauAV mit einer Prämienerhöhung sanktioniert werden. Zudem liegt eine Vertragsverletzung vor, da in einem solchen Fall eine Verletzung der Regeln der Baukunde zu bejahen ist. Bei Vorsatz kann die Haftpflichtversicherung die Deckung verweigern. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

Fazit

Es ist wichtig, sich vor Baubeginn mit den neuen Vorgaben der BauAV auseinanderzusetzen, um die nötigen Konzepte rechtzeitig umsetzen zu können. Bei bereits laufenden Bauarbeiten sind die erforderlichen zusätzlichen Massnahmen sofort zu ergreifen.


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